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Brustkrebsvorsorge: Alles, was Sie wissen müssen

Quartz Healthcare Content Team
12. Oktober 2026

Brustkrebsvorsorge: Alles, was Sie wissen müssenmit DXA: Ablauf, T-Score und Bedeutung des Ergebnisses

Brustkrebs lässt sich nicht verhindern, aber früh erkennen: Die gesetzlichen Krankenkassen bieten dafür feste Untersuchungen an, vom jährlichen Abtasten bis zum Mammographie-Screening. Dieser Beitrag erklärt, wer wann Anspruch hat, wie die Untersuchung abläuft und was Früherkennung leisten kann und was nicht.

Vorsorge oder Früherkennung: Was ist der Unterschied?

Im Alltag sprechen die meisten von Brustkrebsvorsorge. Fachlich ist der Begriff Früherkennung genauer. Vorsorge würde bedeuten, die Erkrankung zu verhindern. Das leisten die Untersuchungen nicht. Sie sollen einen Tumor möglichst früh entdecken, wenn die Behandlungsmöglichkeiten besonders gut sind. Wer teilnimmt, senkt also nicht sein Erkrankungsrisiko, sondern erhöht die Chance, eine Erkrankung rechtzeitig zu finden.

Welche Untersuchungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen folgende Leistungen zur Früherkennung [1, 4]:

  • Abtasten ab 30 Jahren: einmal jährlich tastet die Frauenärztin oder der Frauenarzt Brüste und Achselhöhlen ab und zeigt auf Wunsch, wie Sie Ihre Brust selbst untersuchen.
  • Mammographie-Screening von 50 bis 75 Jahren: alle zwei Jahre eine Röntgenuntersuchung der Brust im qualitätsgesicherten Screening-Programm.
  • Intensivierte Früherkennung bei hohem Risiko: zum Beispiel bei bekannter erblicher Genveränderung oder nach einer Brustbestrahlung in jungen Jahren, etwa bei einem Hodgkin-Lymphom. Hier kommen je nach Risiko auch Ultraschall oder MRT in Betracht [1].

Ultraschall und Tomosynthese als allgemeine Früherkennung gehören in der Regel nicht zum Leistungskatalog und werden meist als Selbstzahlerleistung angeboten [1].

Gut zu wissen

Auch Privatversicherte haben Anspruch auf die Screening-Mammographie. Klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden [4].

Und Frauen zwischen 45 und 49?

Die Obergrenze des Screenings wurde im Juli 2024 von 69 auf 75 Jahre angehoben [3]. Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber, ob auch Frauen ab 45 Jahren regulär eingeladen werden sollen [5]. Bis zu einer Entscheidung ist das Screening für diese Altersgruppe keine Regelleistung. Sprechen Sie in diesem Alter mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt darüber, was für Sie sinnvoll ist.

Wie läuft ein Mammographie-Screening ab?

Das Screening folgt einem festen, standardisierten Ablauf [2, 3]:

  • Einladung: Frauen zwischen 50 und 75 Jahren erhalten alle zwei Jahre eine schriftliche Einladung. Die Teilnahme ist freiwillig.
  • Untersuchung: Sie findet in einer zertifizierten Screening-Einheit statt. Von jeder Brust werden zwei Röntgenaufnahmen aus unterschiedlichen Richtungen angefertigt.
  • Kompression: Dafür wird die Brust kurz zwischen zwei Platten gedrückt. Das kann unangenehm oder schmerzhaft sein, schadet der Brust aber nicht.
  • Doppelbefundung: Zwei erfahrene Ärztinnen oder Ärzte beurteilen die Aufnahmen unabhängig voneinander. Bei Auffälligkeiten prüft eine weitere Fachperson.
  • Ergebnis: Es wird in der Regel innerhalb von sieben Werktagen schriftlich mitgeteilt.

Bei einem auffälligen Befund folgen weitere Untersuchungen zur Abklärung, etwa Ultraschall oder eine Gewebeprobe.

Merksatz

Ein auffälliger Befund bedeutet nicht automatisch Brustkrebs. Von 30 Frauen mit auffälligem Ergebnis haben etwa 24 keinen Krebs; bei etwa 6 bestätigt sich der Verdacht (je 1.000 Teilnehmerinnen) [2].

Was kann die Früherkennung leisten, und wo liegen die Grenzen?

Das Mammographie-Screening senkt nachweislich die Sterblichkeit an Brustkrebs [1, 3]. Über 25 Jahre Teilnahme werden von 1.000 Frauen etwa 2 bis 8 Frauen vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt [1, 2]. Dem stehen auch Nachteile gegenüber, die zu einer informierten Entscheidung gehören:

  • Falsch-positive Befunde: In jeder Screening-Runde werden etwa 24 von 1.000 Frauen wegen eines letztlich unbegründeten Verdachts erneut eingeladen [1, 2].
  • Überdiagnosen: Bei etwa 9 bis 15 von 1.000 Frauen (über 25 Jahre) wird ein Krebs behandelt, der nie Beschwerden verursacht hätte [1, 2].
  • Strahlung: Die Röntgenstrahlung kann über etwa 25 Jahre bei höchstens 1 von 1.000 Frauen zur Entstehung von Brustkrebs beitragen [1, 2]. Für jüngere Frauen ist das Strahlenrisiko größer als für ältere [3].
  • Übersehene Tumoren: Auch ein unauffälliger Befund bietet keine hundertprozentige Sicherheit [1].
Realistisch bleiben

Früherkennung ist keine Garantie, aber ein belegter Nutzen. Ob Sie teilnehmen, entscheiden Sie selbst. Eine gute Entscheidung berücksichtigt Nutzen und Nachteile gleichermaßen.

Wie sinnvoll ist das Abtasten?

Das jährliche Abtasten ist eine Kassenleistung ab 30 Jahren. Es ist allerdings nicht belegt, dass es die Sterblichkeit an Brustkrebs senkt. Viele auffällige Tastbefunde stellen sich zudem als harmlos heraus [1]. Trotzdem hilft es, die eigene Brust zu kennen: Bemerken Sie Veränderungen, etwa einen neuen Knoten, Veränderungen der Haut oder der Brustwarze, sollten Sie unabhängig vom Screening-Intervall ärztlichen Rat einholen.

 

Wann sollten Sie ärztlichen Rat einholen?

Sprechen Sie mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • Brustkrebs oder Eierstockkrebs kommt in Ihrer Familie gehäuft vor.
  • Bei Ihnen oder in der Familie ist eine erbliche Genveränderung bekannt.
  • Sie wurden in jungen Jahren im Brustbereich bestrahlt.
  • Sie haben eine neue Veränderung an Brust oder Achselhöhle bemerkt.
  • Sie sind unsicher, ob und wann eine Mammographie für Sie sinnvoll ist.

Fazit: Früherkennung ist Ihre Entscheidung, gut informiert

Die gesetzlichen Früherkennungsangebote geben allen Frauen die Möglichkeit, Brustkrebs früh zu entdecken. Das Mammographie-Screening für Frauen von 50 bis 75 Jahren hat einen belegten Nutzen, bringt aber auch Nachteile wie falschen Alarm und Überdiagnosen mit sich. Wer Bescheid weiß, kann die Einladung selbstbestimmt annehmen oder ablehnen und bei erhöhtem Risiko gezielt mit der Frauenärztin oder dem Frauenarzt über zusätzliche Untersuchungen sprechen.

  1. Krebsinformationsdienst (DKFZ) – „Brustkrebs: Früherkennung durch Abtasten und Mammographie“: Grundlage für Kassenleistungen, Zahlen zu Nutzen, falsch-positiven Befunden, Überdiagnosen und Strahlung sowie die Angaben zu Frauen mit erhöhtem Risiko.
  2. Gesundheitsinformation.de (IQWiG) – „Mammographie zur Brustkrebs-Früherkennung“: Grundlage für den Ablauf des Screenings, die Befundung und Ergebnismitteilung sowie die Zahlen pro 1.000 Frauen.
  3. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – „Früherkennung von Brustkrebs: Warum das Screening-Programm wichtig ist“: Grundlage für Altersgrenzen, Einladungsintervall, Doppelbefundung, Qualitätssicherung und Strahlenrisiko.
  4. Kooperationsgemeinschaft Mammographie – „Welche Früherkennungsmaßnahmen zahlen die Krankenkassen?“ (mammo-programm.de): Grundlage für die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und den Hinweis für Privatversicherte.
  5. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Beschluss vom 23.07.2026 zur Erweiterung der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening: Grundlage für den Stand der Beratungen zur Absenkung der Altersgrenze.
Quartz Healthcare Content Team

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